Katrin Uhlig
Katrin Uhlig
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike S. •

Unterstützen Sie den Antrag die AfD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Sehr geehrte Frau Uhlig,

nach den Ereignissen in Thüringen, den rechtsextremistischen Äußerungen, den Deportationsplänen und den Massenprotesten gegen die AfD ist ein Parteiverbotsverfahren m.E. dringend notwendig!

Katrin Uhlig
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.; 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre engagierte Auseinandersetzung mit der aktuellen Debatte zur Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht.

Das Grundgesetz schützt unsere Demokratie und stellt sicher, dass Wahlerfolge Verfassungsfeindlichkeit nicht legitimieren. Das Grundgesetz sieht vor, dass das Bundesverfassungsgericht nach Antrag über die Verfassungsmäßigkeit von Parteien (Art. 21 GG) entscheidet. 

In der aktuellen Debatte geht es darum, dass die Politik der AfD den Grundsatz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ aus dem Grundgesetz infrage stellt. Ihre Ideologie basiert auf einem national-völkischen Volksbegriff, der Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung diskriminiert. Im Rahmen ihres Sozialstaatskonzepts schließt die AfD Personen aus, die nicht als Teil des „deutschen Volkes“ gelten. Darüber hinaus verharmlost sie den Nationalsozialismus. Auch durch ihre Unterstützung extrem rechter Gruppen und die Beschäftigung von Extremist*innen in ihren eigenen Reihen zeigt die AfD verfassungsfeindliche Tendenzen.

Es ist entscheidend, dieser Entwicklung im Rahmen unserer Demokratie entgegenzutreten. Aus diesem Grund unterstütze ich den Antrag auf ein AfD-Verbot, der ein Verfahren zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit fordert. Den Antrag finden Sie hier: Deutscher Bundestag Drucksache 20/13750 Antrag der Abgeordneten Carmen Wegge, Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner, Stefan Seidler und weiterer Abgeordneter Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Uhlig

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