Was tun Sie bzgl der Überarbeitung des Tierschutzgesetzestextes?
Warum sind im 1. Entwurf des zu überarbeitenden Tierschutzgesetzestextes die folgenden Punkte immer noch erlaubt?
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung (Rinder & Greifvögel)
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – ohne Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in Landwirtschaft & Heimtierbereich
Sehr geehrte Frau B.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Trotz einzelner Fortschritte klafft weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen diesem Auftrag und der Realität. Wir Grünen setzen uns mit Nachdruck für Verbesserungen ein und haben im Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um den Schutz aller Tiere zu stärken.
Die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes ist das umfassendste Vorhaben der letzten Jahrzehnte und zielt darauf ab, Lücken zu schließen und Tierleid zu bekämpfen. Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), vom Bundeskabinett verabschiedet, enthält wichtige Verbesserungen, die breite Unterstützung von Bundesländern und Tierschutzverbänden gefunden haben. Dennoch blockierte die FDP besonders im Bereich landwirtschaftlicher Tierhaltung notwendige Fortschritte, sodass bislang nur Verbesserungen im Heimtierschutz durchsetzbar waren.
Durch den Koalitionsbruch stehen wir vor der Herausforderung, Vorhaben ohne eigene Mehrheit umzusetzen. Wir Grünen bleiben jedoch entschlossen, den Tierschutz konsequent voranzutreiben. Es ist unser Ziel, in der nächsten Legislatur Mehrheiten für eine umfassende Reform zu gewinnen. Ihr zivilgesellschaftliches Engagement ist dabei ein wichtiger Beitrag – herzlichen Dank dafür!
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Uhlig