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Antwort von Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
• 23.08.2024

Die Sanktionen für tierschutzrechtliche Verstöße werden verschärft und Tierquälerei mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Diese fügen sich damit in das Gesamtgefüge des Strafrechts ein.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 23.08.2024

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 23.08.2024

Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von tierischen Produkten, wie letztes Jahr vom Bundestag beschlossen, war nur ein erster Schritt. Zusätzlich wird die Tierschutznutztierhaltungsverordnung für einzelne Tierarten überarbeitet, um auch hier Verbesserungen zu erzielen.

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