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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan K. •

Warum sabotieren die Grünen die Cannabis Legalisierung?

Sehr geehrte Frau Göring Eckardt,

weshalb sabotieren die Grünen die Cannabis Legalisierung?

Die geplante "Säule II" der Teil-Legalisierung (Zuständigkeit BMG - Lauterbach) wird aus EU-rechtlichen Gründen nicht mehr kommen.

Das ist seit Monaten bekannt.

Im Rahmen der "Forschungsklausel" wären aber Modellprojekte möglich.

Zuständigkeit liegt hier beim BMEL (Cem Özdemir).

Über 30 Städte warten auf Genehmigung und/oder Benennung einer anderen zuständigen Behörde.

Herr Özdemir wird hier trotz 1000er Anfragen, die er ignoriert, nicht tätig.

Und niemand von den Grünen (außer eine kleine Gruppe in Berlin) fragt bei ihm nach oder kritisiert diese Untätigkeit.

Warum sind die Grünen keine Legalisierungspartei mehr?

Wollen sie wirklich, dass selbst Säule I des CanG wieder eingestampft wird und 5 Mio Konsumenten wieder kriminalisiert werden?

Befürchten Sie hier keinen Verlust von Wählerstimmen bei der anstehenden Bundestagswahl?

mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich seit vielen Jahren für eine progressive Cannabispolitik ein, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Sie steht für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Deutschland kann sich am Beispiel von Kanada orientieren, wie eine umfassende Legalisierung gelingen kann. Erwachsene sollen Cannabis in Fachgeschäften erhalten können. Die Bundesregierung hat aufgrund EU-rechtlicher Bedenken zunächst ein Zwei-Säulen-Modell vorgeschlagen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Verordnung für Forschungsprojekte erlassen. So war es im Zuge der Cannabisreform auch gesetzlich vorgesehen. In der Verordnung wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Behörde für die Erlaubniserteilung wissenschaftlicher Cannabis-Projekte festgelegt. Die verordnungsrechtliche Grundlage für wissenschaftliche Forschungsprojekte ist ein relevanter Schritt. Das entspricht noch nicht dem vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Gesetzentwurf, der die kontrollierte Abgabe von Cannabis im Rahmen regionaler Modellprojekte umfasst. Das BMEL hat überdies einen Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung eingebracht, in dem vorgesehen ist, die Rauschklausel zu streichen. Viele weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums: https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-konsumcannabis-forschung/FAQList.html

Für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bleibt es das Ziel, legale und weniger gesundheitsschädliche Alternativen zum Schwarzmarkt für erwachsene Konsumierende zu schaffen und dabei den Jugendschutz zu stärken.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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