
(...) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die sich rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, dürfen wegen ihrer Staatsangehörigkeit nicht benachteiligt werden. Dieser Anspruch auf Gleichbehandlung gilt grundsätzlich auch für den Zugang zu Sozialleistungen und gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Union. (...)