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Katrin Budde
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrte Frau MdB Budde, wie weit geht für Sie - als Vorsitzende des Bt.-Ausschusses für "Kultur und Medien" - die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG in den öffentlichen Medien", wie z.B. Facebook ?

Zum Bt.-Ausschuss für "Kultur & Medien" heißt es auf der offiziellen Seite des Dt.-Bundestages - Zitat :
..."und eine gut informierte Öffentlichkeit sind Lebenselixiere einer demokratischen Gesellschaft. Kultur und Medien brauchen passende Bedingungen, damit sie sich frei und variantenreich entwickeln können."

Quelle: https://www.bundestag.de/kultur

Nachstehend verlinkt, zwei aktuelle-, ganz konkrete- und öffentlich publizierte Beispiele seitens eines Mitglieds des Bt.-Ausschusses für "Kultur und Medien" - dessen Vorsitzende Sie sind - in den öffentlichen Medien :

1.) https://www.freiewelt.net/blog/genosse-steinmeier-als-bundespraesident-versagt-beim-ampel-aus-erneut-10098430/
2.) https://www.facebook.com/100044385937879/posts/1126659102156944/

Sind diese resp. solche öffentlichen Publikationen tatsächlich die "Lebenselixiere UNSERER demokratischen Gesellschaft" im Rechtsstaat BRD, Frau MdB Budde ?

Hochachtungsvoll
Michael J. P.
(Dipl. Bundesbeamter a.D. - zuletzt im MAD)

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