Frage an Katrin Budde von Alexander M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Budde,
im Wahlprogramm Ihrer Partei wird auf Seite 35 der Ausbau des Datenschutzes - vor allem im Internet - gefordert.
Dieses Vorhaben ist löblich, jedoch sehe ich in anderen Bereichen ebenfalls Handlungsbedarf. So ist die Adressweitergabe durch unsere Einwohnermeldeämter an verschiedene Institutionen von vornherein für die Daten eines jeden Bürgers gestattet. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Weitergabe durch Ausfüllen eines Formulars zu unterbinden (Opt-Out), jedoch ist dieses - sowie auch der generelle Fakt der Weitergabemöglichkeit - den Wenigsten bekannt.
Werden Sie nach Ihrer Wahl in einer Regierungsbeteiligung dieses Verfahren überarbeiten und ein Opt-In (die Daten dürfen generell nicht herausgegeben werden, erst nach Zustimmung des Bürgers) einführen?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Magnus
Sehr geehrter Herr Magnus,
für Ihre Anfrage zur Verbesserung des Datenschutzes im Zusammenhang mit Auskünften aus Melderegistern danke ich Ihnen.
Die gesetzgeberische Zuständigkeit über das Meldewesen ist bereits zum 1. September 2006 im Rahmen der Föderalismusreform in die ausschließliche Kompetenz des Bundes überführt worden. Zwar gilt das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt gegenwärtig als Rechtsgrundlage für Melderegisterauskünfte, Änderungen im Melderecht wären hingegen durch Bundesgesetz zu veranlassen.
Das Bundesministerium des Innern bereitet derzeit einen entsprechenden Entwurf eines Bundesmeldegesetzes, welches u. a. die Vereinheitlichung des Verfahrens der Nutzung von Melderegistern regeln soll, vor. Etwaige Anregungen zu diesem Gesetzentwurf wären daher im gesetzgeberischen Verfahren zu äußern.
Gleichwohl werde ich mich dafür einsetzen, dass das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bundesratsbeteiligung prüft, ob bei Melderegisterauskünften das Interesse eines jeden Meldepflichtigen auf Schutz seiner Daten höher zu gewichten ist als die Interessen der Allgemeinheit. In diese Prüfung wird Ihr Vorschlag, personenbezogene Daten nur nach vorheriger Zustimmung des Bürgers herauszugeben, einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Budde