
(...) Das Bundessozialgericht hat dazu klare Vorgaben gemacht, die nach wie vor Bestand haben. Halten sich die Kommunen nicht an diese Vorgaben - ein Umstand, der uns immer wieder zugetragen wird - müssen die Betroffenen dagegen klagen bzw. sollten die kommunalen Mandatsträger schleunigst intervenieren und für Änderungen sorgen. (...)