Frage an Katja Kipping von Katja F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping,
meine Frage lautet:
Ist es wahr, dass Gesetze aus dem SGB in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert werden können? Speziell geht es mir um den Nahtlosigkeitsparagrafen §125 SGB III. Meiner Information zufolge ist es derzeit so, dass dieser in Sachen sehr individuell ausgelegt werden kann und dementsprechent keine lückenlose Zahlung der Leistungen erfolgt, wie es mit diesem Paragrafen angedacht war. Auf diese Weise verschwinden speziell in Sachsen Menschen aus den Arbeitlosenstatistiken weil sie in Hartz IV gedrängt werden. Ist dieses Vorgehen tatsächlich rechtens? Dass es Praxis ist, kann ich mit Beispielen belegen. Oder gab es bundesweit eine Änderung zu diesem Paragrafen?
Sehr geehrte Frau Fahrion,
Sinn der Regelungen im einstigen Paragrafen 125 SGB III und im heutigen Paragrafen 145 SGB III war und ist es, die Rechtsposition des Leistungsempfängers angemessen zu schützen.
Wir hatten aber ebenfalls Informationen erhalten, dass in bestimmten Fällen keine lückenlose Zahlung der Leistungen erfolgt.
Die Bundesregierung wollte dies ändern, nachdem die Fraktion DIE LINKE z.B. in einer Anfrage mit Vehemenz darauf aufmerksam machte. Sie finden sie anhängend, ich verweise dabei besonders auf Frage 8.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping