Die Idee, mit der EU-Lieferkettenrichtlinie Menschenrechte zu stärken, Arbeitnehmerrechte zu garantieren und die Umwelt besser zu schützen, ist gut gemeint. Die Umsetzung verfehlt jedoch leider ihr Ziel.
Dementsprechend werden sich die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear erhöhen. Zusätzlich erhalten Bundesbeamtinnen und -beamten Sonderzahlungen als Inflationsausgleich.
Mit dem Kabinettsentwurf wurde zum ersten Mal die Grundlage geschaffen, in der Bekämpfung von Finanzkriminalität neue Wege zu gehen.
Das Problem der beschränkten Verlustverrechnung gäbe es ohne die CDU/CSU Bundestagsfraktion gar nicht.
Für uns Freie Demokraten ist klar: die Freibeträge müssen um 25 Prozent steigen und auch automatisch an die Inflation angepasst werden (Indexierung).
Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es bereits eine Musterklage gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Es gilt nun abzuwarten, zu welchem Urteil das Gericht kommen wird.