Die Bürgerbewegung "Finanzwende" wirft dem Kabinettsentwurf zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz vor, deutlich hinter den Ankündigungen zurück zu bleiben und kaum zu wirken. Ist das unbegründet?
Sehr geehrter Herr. Z.
vielen Dank für Ihre Frage.
Nein, dies ist aus unserer Sicht nicht begründet.
Mit dem Kabinettsentwurf wurde zum ersten Mal die Grundlage geschaffen, in der Bekämpfung von Finanzkriminalität neue Wege zu gehen. Gerade bei der Bekämpfung von Geldwäsche und bei der effektiven Durchsetzung von Sektionen werden wir mit der neuen Behörden auch die Strategie ändern und konsequent den Ansatz „Follow the Money“ durchsetzen. Das heißt wir leiten grundlegende Reformen ein, nicht nur bei den Strukturen mit der Schaffung einer neuer Behörde sondern gerade auch bei Methoden und Instrumenten. Flankiert wird das Finanzkriminalitätsekämpfungsgesetz mit dem sich noch in Abstimmung befindenden Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, welches die Befugnisse der neuen Behörde auch noch einmal erweitern soll.
Wichtig, ist aus unserer Sicht, dass dieses Gesetz, welches bereits durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen wurde, nun auch endlich in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag geht und nicht aus sachfremden Erwägungen aufgehalten wird. Denn auch wenn wir die Kritik der Bürgerbewegung "Finanzwende" nicht teilen, sind wir uns mit der Bewegung sicher einig, dass kein Gesetz noch eine schlechtere Lösung ist als ein Gesetz, dass sie als nicht ausreichend bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Hessel