(...) Was mich richtig geärgert hat, war das ganze Verfahren: Sie konnten ja auch der Berichterstattung entnehmen, dass es ein beschleunigtes Verfahren war; das wird im Bundestag dann vereinbart, wenn ein Gesetz zu wenig Streit Anlass gibt. Das war hier ursprünglich ja auch so, denn im ersten Entwurf enthielt das Gesetz noch eine gute Regel zur Weitergabe der DaWeitergabe der Datenimmen müssen, dass ein Adresshändler Ihre Daten haben darf, es wäre also alles in Ihrer Regie geblieben - ganz so, wie Sie es mit Verweis auf Facebook und andere beschrieben haben. Deswegen haben wir gesagt: an ein paar Stellen hätten wir es anders gemacht, aber das Wesentliche stimmt, deswegen geht das beschleunigte Verfahren in Ordnung. (...)