Frage an Katja Dörner von Marta B. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Morgen,
ich habe heute morgen mit Schrecken im "ZDF Morgenmagazin" zu hören bekommen, das ein Gesetz den Bundestag passiert hat welches den Verkauf der Meldedaten der Bürger an DATENHÄNDLER erlaubt!
Bei allem Verständnis für finanzielle Probleme, DAS geht entschieden zu weit und ich möchte gerne wissen wie Sie und Ihre Partei es vor Ihrem Gewissen vertreten können. Des weiteren möchte ich gerne wissen wie Sie bzw. Ihre Partei im Bundesrat darüber abzustimmen gedenken.
Ich hoffe nicht, das sich dieses Gesetz durchsetzt und bitte Sie dagegen zu stimmen, da es mehr als nur ein bischen in das Persönlichkeitsrecht eingreift und vermutlich nicht mit der Verfassung konform ist. Auch wenn sehr sehr viele Bürger freiwillig via Facebook, Twitter und co. nur mit ihren Daten so um sich werfen, so ist es ihre eigene Entscheidung.
Noch einen Schönen Tag
M.Bagnoli
Sehr geehrte Frau Bagnoli,
bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort, ich wollte noch einmal bei unseren zuständigen Innenpolitikern nachfragen, was sich wegen der Urlaubszeit etwas hingezogen hat.
Vorweg vielleicht eines zur Klarstellung: auch mit dem verabschiedeten Gesetz wird der Staat nicht zum Datenhändler und würde an der Weitergabe der Daten nicht verdienen. Für die Bearbeitung der Anfrage gibt es eine Verwaltungsgebühr, aber das eigentliche Geschäft machen andere.
Was das neue Gesetz allerdings erlaubt ist, dass Datenhändler Auskunft aus dem Melderegister bekommen und dann damit ihrem Geschäft nachgehen können. Und das lehnen wir als Grüne ab.
Schon im Innenausschuss haben unsere Fachpolitiker gegen diesen Plan gestritten, aber - das ist das Los der Opposition und Minderheit - CDU/CSU und FDP haben uns überstimmt. Das hat sich dann auch bei der denkwürdigen Abstimmung im Bundestag so wiederholt: Wir (und auch SPD und Linkspartei) waren dagegen, die Regierungsfraktionen haben sich wenig um den Datenschutz geschert und ihre Fassung des Gesetzes durchgedrückt.
Was mich richtig geärgert hat, war das ganze Verfahren: Sie konnten ja auch der Berichterstattung entnehmen, dass es ein beschleunigtes Verfahren war; das wird im Bundestag dann vereinbart, wenn ein Gesetz zu wenig Streit Anlass gibt. Das war hier ursprünglich ja auch so, denn im ersten Entwurf enthielt das Gesetz noch eine gute Regel zur Weitergabe der Daten: Sie hätten zustimmen müssen, dass ein Adresshändler Ihre Daten haben darf, es wäre also alles in Ihrer Regie geblieben - ganz so, wie Sie es mit Verweis auf Facebook und andere beschrieben haben. Deswegen haben wir gesagt: an ein paar Stellen hätten wir es anders gemacht, aber das Wesentliche stimmt, deswegen geht das beschleunigte Verfahren in Ordnung.
Und nur zwei Tage später legte dann die Koalition ihren Änderungsantrag vor, der alles umdreht! Das war auch kein Zufall - denn der Redner der CDU hat schon bei der ersten Behandlung im Bundestag auf diese unsägliche Widerspruchregelung Bezug genommen, obwohl die zu der Zeit noch gar nicht im Gesetz stand, sondern formal erst Wochen später beantragt wurde. Das war wirklich unehrlich, und es ist auch unredlich, dass sich die Regierung nachher hinstellte, als wüsste sie von nichts. Dabei haben doch ihre eigenen Fraktionen das so gewollt. Fairer Umgang ist was anderes!
Jetzt kommt das Gesetz in den Bundesrat. Dort werden wir nicht zustimmen, sondern die Einberufung des Vermittlungsausschusses beantragen, damit wir die Klausel zur Datenweitergabe wieder umdrehen können. Dann soll es wieder so sein, wie es vernünftig ist: Wenn jemand nach Ihren Daten für Werbung oder Adresshandel fragt, müssen Sie zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Katja Dörner