Frage an Katja Dörner von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dörner,
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Auszug:
Höchst problematisch sind bereits die einseitig beschönigenden Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die gezielt junge Menschen ansprechen sollen. Die Bundesregierung hält es für unproblematisch, wenn die negativen Seiten der Tätigkeiten bei den Streitkräften – Töten, physisch oder psychisch verwundet oder auch getötet Werden – verschwiegen werden, wenn die jungen Menschen dadurch nur erst mal zum Wehrdienstberater gelockt werden. Über Gefahren und Risiken soll erst in den Beratungsgesprächen gesprochen werden. Statt einer umfassenden Aufklärung über die Risiken einer Tätigkeit bei den Streitkräften erhalten die Jugendlichen und ihre Eltern ein Merkblatt mit den Pflichten der Soldatinnen und Soldaten, das sie zu unterschreiben haben.
Aus dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb:
§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen Unlauter handelt insbesondere, wer
2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
Zur Anwendbarkeit: Die Bundeswehr konkurriert bei der Personalsuche mit zivilen Arbeitgebern und anderen Freiwilligendiensten.
In Bedingt einsatzbereit: Bundeswehr gehen die Soldaten aus - NDR.de
daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/bundeswehr229.html
31. März 2011 –
sagte der Wehrbeauftragte Robbe: Es darf bei der Werbung nicht unterlassen werden, darauf hinzuweisen, daß der Soldat Leben und Gesundheit riskiert.
Verstößt die Bundeswehr gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb?
Falls Sie das trotz der Äußerung des Wehrbeauftragten verneinen: Aus welchen Gründen?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Meines Wissens haben Sie zum genannten Thema bereits Kontakt mit mehreren meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages gehabt. Ich kann und möchte Ihnen insofern keine andere Antwort übermitteln, da ich als kinderpolitische Sprecherin in der Frage der Nachwuchswerbung der Bundeswehr im engen Austausch mit den KollegInnen des Verteidigungsausschusses stehe.
Die Bundeswehr ist keine Organisation wie jede andere und kann daher nicht mit den gleichen Mittel wie etwa ein privates Unternehmen für sich werben. Wer sich als Soldatin oder Soldat verpflichtet, geht das Risiko ein, im Einsatz körperlich oder seelisch verwundet oder sogar getötet zu werden. Wer sich für eine Tätigkeit bei der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat interessiert, muss auch über diese Seiten einer Verpflichtung informiert werden. Einseitige und unkritische Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Tätigkeiten bei der Bundeswehr lehne ich daher ab. Insofern stimme ich der in Ihrer Anfrage zitierten Äußerung des ehemaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu, dass in der Nachwuchswerbung auch auf die Risiken für Leben und Gesundheit hingewiesen werden muss. Darüber hinaus trete ich auch für einen Verzicht von Nachwuchswerbung der Bundeswehr mit der Zielgruppe Minderjährige ein.
Meines Erachtens kann das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht auf die Nachwuchswerbung der Bundeswehr angewandt werden, da es sich bei der Bundeswehr um eine Organisation handelt, die eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, und nicht um einen Wettbewerbsteilnehmer im Sinne des UWG.
Ihre Katja Dörner