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Kathrin Michel
SPD
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Frage von Nora W. •

Sehr geehrte Frau Michel, die Petition "Prüft ein AfD-Verbot!" hat inzwischen 660.000 Unterschriften. Werden Sie sich beteiligen und öffentlich ein AfD-Verbot vor dem Bundesrat fordern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Nora W., entschuldigen Sie bitte zunächst, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Wir als SPD beobachten sowohl im Bundestag, in verschiedenen Landesparlamenten wie beispielsweise in meinem Heimatland Sachsen, aber auch außerparlamentarisch bei Kundgebungen und öffentlichen Auftritten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale der AfD. Die verfassungsfeindliche Haltung dieser Partei tritt immer häufiger unverhohlen zu Tage. Ich bin persönlich dennoch der Meinung, dass wir die AfD zuallererst inhaltlich und politisch stellen müssen. Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, dass diese Partei insbesondere denjenigen schadet, die sich dazu bekennen, sie wählen zu wollen und dass beispielsweise AfD-Ideen wie ein Dexit (Austritt Deutschlands aus der EU) zu millionenfachen Jobverlusten in Deutschland führen würde. Es ist klar: Die AfD ist eine rassistische, menschenverachtende Partei, die keine Lösung für die Herausforderungen unseres Landes hat. Mit der AfD wird nichts besser in Deutschland, sie beschränkt sich auf stumpfe Parolen und populistische Thesen.

Gleichzeitig haben die Gründerväter und -mütter des Grundgesetzes mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 GG unserer wehrhaften Demokratie ein sehr scharfes Schwert bereitgestellt. Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig und werden infolgedessen verboten. Wir werden deshalb auch weiterhin die Erkenntnisse aus der andauernden Beobachtung des Verfassungsschutzes abwarten und auswerten, und auch künftig immer wieder neu darüber entscheiden, ob von der AfD eine konkrete Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht, die eine Beantragung eines Verbotsverfahrens (bei gleichzeitiger Berücksichtigung dessen hoher Hürden) erforderlich macht.

Ihre Kathrin Michel

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