Hallo Frau Michel, wie stehen Sie zu einem AfD Verbotsantrag? Würden oder werden Sie diesen unterstützen? Mit freundlichen Grüßen, M.F.

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema AfD-Verbot. Die AfD ist eine in Teilen rechtsextremistische Partei und gehört vom Bundesverfassungsgericht verboten. Das sehen übrigens alle sächsischen Abgeordneten der SPD im Deutschen Bundestag so. Ich beobachte seit langer Zeit eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD. Es ist sehr deutlich erkennbar, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreter:innen der Partei, deutlich.
Wie Sie wissen, kann der Bundestag lediglich einen Prüfauftrag einleiten, eine Entscheidung über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Dazu benötigt es eine umfangreiche Beweislage. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD (Bundespartei) als Verdachtsfall und nutzt hierzu auch nachrichtendienstliche Mittel. Diese Beobachtungen sind entscheidend, um ein fundiertes Verfahren zu ermöglichen. Solange die Auswertung dieser Erkenntnisse nicht abgeschlossen ist, wäre ein Antrag verfrüht und würde die Erfolgsaussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gefährden.
Stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an, verbietet die Gründung einer Ersatzorganisation und kann die Einziehung des Parteivermögens zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen (§ 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Weiterhin verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dieser Partei angehören nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeswahlgesetzes ihr Mandat. Aufgrund dieser drastischen Folgen sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie bewusst und richtigerweise hoch.
Für den Antrag zur Prüfaufforderung eines Verbots an das Bundesverfassungsgericht gibt es im Bundestag aktuell keine Mehrheiten. Das hat sich vergangene Woche gezeigt, als der von der Unionsfraktion eingebrachte Entschließungsantrag zum Thema Migration mit einer Mehrheit von CDU/CSU und FDP mit der AfD beschlossen wurde. Ein klarer Wortbruch von Friedrich Merz und ein unsäglicher Vorgang, der mehr als nur einen Dammbruch darstellt.
Daher plädiere ich aus genannten Gründen dafür, die Beweissammlung fortzusetzen und die Erkenntnisse in der nächsten Wahlperiode gründlich zu prüfen, um dann eine fundierte Entscheidung über einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren zu treffen.
Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt unserer Demokratie eintreten. Darum bitte ich Sie bei der Wahl am 23. Februar um Ihre Stimme für eine demokratische Partei, die nicht mit Rechtsextremen paktiert. Ich empfehle zwei Stimmen für die SPD und für Kanzler Olaf Scholz.
Gerne lade ich Sie zu einem ausführlicheren Gespräch in der Sache in eines meiner Wahlkreisbüros ein. Melden Sie sich bei Interesse gerne über die auf meiner Website zu findenden Kontaktdaten für einen Termin.
Mit freundlichen Grüße
Ihre Kathrin Michel