Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau B.,
bei der Frage der Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs müssen viele Aspekte betrachtet werden, die nicht durch ein einfaches Abschaffen oder Belassen des § 218 zu einem sinnvollen Ausgleich gebracht werden können. Eine ernsthafte Reform des Abtreibungsrechts sollte zügig angegangen werden. Jedoch halte ich es in der Sache nicht für zielführend, dass einzelne Abgeordnete einen Antrag zu diesem komplexen Thema wenige Wochen vor Ende der Wahlperiode einbringen wollen, wo für ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Beratungen und Anhörungen schlichtweg die Zeit fehlt.
Neben der Frage der Straffreiheit der Abtreibung muss auch geklärt werden, wie die Rahmenbedingungen für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch verbessert werden können. So fehlt auf vielen universitären Lehrplänen der Schwangerschaftsabbruch. Zu wenige der betroffenen Frauen können daher fachlich versierte Hilfe erhalten. Die Debatte über die Abtreibung sollte nicht als Wahlkampfthema genutzt werden. Zumal mit der bestehenden Regelegung für die Frauen, die sich in dieser extrem schwierigen Lebenssituation befinden, Wege zu einer legalen Abtreibung gegeben sind. Ein Grund zur Eile besteht deshalb nicht und der nächste Bundestag sollte sich in der gebotenen Tiefe mit einer Reform beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Willkomm