Weshalb haben sie in ihrer Antwort vom 04.07.24 zu Unrecht behauptet das die FDP keine notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz blockiert?
Ihre Darstellung, dass niemand den Wunsch geäußert hat, an den Kostentragungsregeln bei Beschlussanfechtungsverfahren etwas zu ändern, ist falsch. Z.B. hat die SPD Abgeordnete Luiza Licina-Bode am 13.07.23 bei abgeordnetenwatch darauf hingewiesen, dass sie die derzeitige Regelung für ungerecht empfindet und hatte eine Prüfbitte an das FDP-geführte BMJ adressiert. Das FDP-geführte BMJ hatte darauf ablehnend geantwortet, dass „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht besteht“. Da Kläger von Anfechtungsverfahren innerhalb einer Eigentümergemeinschaft stets in der Minderheit sind, wird § 16 Abs. 2, Satz 2, WEG sicherlich nie dazu führen, dass ein Eigentümerbeschlus zu stande kommt, der einen gegen die WEG klagenden Eigentümer von der Zahlung seines Kostenanteils befreit. § 16 WEG führt im Gegenteil zu weiteren Ungerechtigkeiten, weil dieser § 16 WEG dazu mißbraucht wird, Minderheiten einer Eigentümergemeinschaft mit hören Kosten zu benachteiligen, durch abändern von Verteilungsschlüssel.
Sehr geehrte Frau K.,
es mag wohl sein, dass die von mir geschätzte Kollegin Frau Licina-Bode - so wie Sie - die anteilige Kostenbeteiligung innerhalb der WEG als ungerecht empfindet. Aufgrund der Unabhängigkeit des Mandats kann sie sich auch wie jedes andere Mitglied des Bundestages zu jedem geplanten Gesetz mit Fragen oder Anregungen an die Ministerien wenden.
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zur vor knapp zwei Wochen verabschiedeten Reform des WEG hat jedoch der Kollege Daniel Rinkert für die SPD als zuständiger Berichterstatter betreut. Weder im Ausschuss noch in Gesprächen wurde von ihm im Namen der SPD der Wunsch vorgetragen, die Kostenregeln zu ändern. Warum die bestehenden Regelungen keiner Änderung bedürfen, habe ich Ihnen in meiner vorherigen Antwort schon dargelegt. Ich verzichte an dieser Stelle daher auf die Wiederholung.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Willkomm