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Katharina Willkomm
FDP
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Frage von Johanna K. •

Weshalb blockiert die FDP notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz?

Durch Änderung zum 01.12.2020 des Wohnungseigentumsgesetz wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Vor dem 01.12.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.2020 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben. Die SPD wäre für diese wichtige Ergänzung.

Zumal in anderen Zivilverfahren die Klägerseite keine Prozesskosten hat, wenn diese im Verfahren obsiegt hat.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die jedoch auf einer falschen Annahme beruht. Die FDP blockiert keine Änderung des WEG. Denn in den vielen Gesprächen, die wir mit unseren Koalitionspartnern im Zuge der aktuellen Reform geführt haben, wurde von niemanden - auch nicht der SPD - der Wunsch geäußert, an den Kostentragungsregeln etwas zu ändern.

Das ist auch gar nicht notwendig, denn die Kostenregeln sind eindeutig. Wenn Sie als Klägerin gegen die WEG gewinnen, hat die WEG Ihnen die vollständigen Prozesskosten zu zahlen. Dass Sie wie bei allen anderen Zahlungspflichten Ihrer WEG entsprechend ihres Eigentumsanteils intern an deren Finanzierung beteiligt werden, ist nicht ungerecht, sondern einfach die Folge davon, dass WEGs seit der Reform 2020 eine eigene Rechtspersönlichkeit haben. WEGs werden seitdem so behandelt, wie alle anderen Gesellschaften auch. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der WEG kann diese viel leichter im Geschäftsalltag agieren und Verträge schließen. Der Umgang mit Bauunternehmen, Handwerkern und Dienstleistern wurde dadurch um ein Vielfaches vereinfacht.

Eine gesetzliche Neuregelung ist auch deshalb nicht notwendig, weil die WEG in Ihrer Satzung oder durch Beschluss festlegen kann, einen gegen die WEG klagenden Eigentümer von der Zahlung seines Kostenanteils zu befreien.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Willkomm

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