Frage an Katharina Willkomm von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Willkomm,
Zirka 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in der BRD fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersvorsorge ausgezahlt wird. Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:
1. Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der Eigenverantwortlichen Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung beseitigen?
2. Wie erklären Sie bzw. ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den rückwirkenden Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (pactasuntservanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist mittels „formaljuristischem Trick“ einfach ausgehebelt worden.
Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von über 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt, so dass den Beitragszahlern anstelle des Staates alle Gesundheitskosten von Sozialhilfe-Empfängern aufgebürdet werden.
3. Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschließlich derer die bereits zahlen oder schon gezahlt haben, vorgenommen?
Sehr geehrter Herr K.,
der Bundestag hat Anfang letzten Jahres eine öffentliche Anhörung zum Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten durchgeführt. Die geladenen Sachverständigen haben viele Probleme der geltenden Rechtslage hingewiesen. Insbesondere, dass die Doppelverbeitragung widersinnig ist, wenn die der Staat die Menschen doch zu einer eigenverantwortlichen Altersabsicherung anhalten möchte, wurde von ihnen herausgestellt. Auch das von Ihnen angesprochene Problem, der Rückwirkung auf bestehende Verträge wurde thematisiert, denn die FDP-Fraktion hat zu der Anhörung auch die Geschädigten der Doppelverbeitragung geladen.
In der Anhörung wurde aber auch angeführt, dass die Doppelverbeitragung prinzipiell zulässig ist, wie auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 festgestellt hat. Anders als bei Steuern, stehe laut dem Urteil dem Gesetzgeber bei den Beiträgen zur Sozialversicherung ein weiterer Gestaltungsspielraum zu.
Die Freien Demokraten haben 2004 als einzige Fraktion gegen die Einführung der Doppelverbeitragung gestimmt und wir finden sie auch jetzt noch falsch. Die Auszahlung von Versorgungsverträgen darf nicht zu einer finanziellen Doppelbelastung führen, denn sonst wird das Ziel privater Altersvorsorge konterkariert. Wir fordern daher, wenigstens die Beitragssatz in der Auszahlungsphase zu halbieren und die dadurch entstehende Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen durch Zuschüsse aus Steuermitteln aufzufangen.
Beste Grüße
Katharina Willkomm