Frage an Katharina Willkomm von Volker L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum sträuben sich die Parteien im Bundestag ein verbindliches Lobbyregister einzuführen ?
Die Regelungen die existieren, führen nicht zu mehr Transparenz. Der Zugang von Lobbyisten zu den Abgeordneten muss lückenlos dokumentiert werden, oder sehen Sie das anders ?
Sehr geehrter Herr L.,
als Freie Demokratin halte ich Transparenz für sehr wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger nachvollzogen können, wie Entscheidungen und Gesetze zustande kommen. Demokratie lebt davon, dass sich die von den Gesetzen betroffenen Personen in das Verfahren einbringen können. Dadurch können Bedenken und Anregungen kundgetan werden und Auswirkungen, die das Parlament eventuell nicht vor Augen hatte, werden publik. Nun liegt es in der Natur der Sache, dass man die Personen positiv als Interessenvertreter bezeichnet, die die eigenen Überzeugungen teilen. Hingegen werden die anderen negativ mit dem Begriff Lobbyisten belegt. Dabei ist genauso legitim, mit Belangen des Verbraucher- oder Naturschutzes bei einem Politiker Gehör finden zu wollen, wie es das mit Belangen der Arbeitsplatzsicherheit oder der Bürokratiebelastung für Firmen der Fall ist.
Im Bundestag können sich bereits jetzt Verbände registrieren lassen, die ihre Anliegen politisch vertreten möchten. Dabei werden auch deren Mitgliederzahlen und angeschlossene Organisationen erfasst. Diese Liste ist eine gute Basis, wird aber unter anderem von der Allianz für Lobbytransparenz (zu der auch Transparency International gehört) als nicht weitgehend genug kritisiert. Die FDP-Fraktion ist auch der Meinung, dass die dortigen Angaben erweitert werden sollten. So sind von der Liste momentan Organisationen, deren Intervertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt, ausgenommen. Ebenso können sich Vereinigungen hinter einem Dachverband verstecken. Wir setzen uns dafür ein, dass Interessenvertretungen aller Couleur, gleich ob Gewerkschaft oder Industrieverband, erfasst werden und dass diese aufdecken müssen, wer sie finanziert.
Für jeden einzelnen Abgeordneten zu erfassen, wann er sich mit jedem Vertreter einer Interessenvereinigung getroffen hat, bringt hingegen weder einen substantiellen Erkenntnisgewinn, noch ist das mit der grundgesetzlichen Freiheit des Mandats vereinbar. Abgeordnete sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen unterworfen. Der Versuch, einen gläsernen Abgeordneten zu schaffen, nimmt ihm jedoch die Freiheit, sich nach Belieben zu Gesetzesvorhaben mit Verbänden und Einzelpersonen auszutauschen. Die Pflicht, im Ergebnis den Kalender offenzulegen, unterstellt im Übrigen auch, dass Abgeordnete nicht in der Lage wären, sich eine eigene Meinung zu bilden. Es wäre auch ein enormer bürokratischer Aufwand, wenn man jedes Gespräch und sei es auch nur am Rande einer Veranstaltung erfolgt, protokollieren müsste.
Eine bessere Erfassung der aktiven Interessenverbände finde ich sinnvoll. Ein genaue Erfassung aller Treffen mit einem Abgeordneten hingegen nicht.
Beste Grüße
Katharina Willkomm