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Katharina Willkomm
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Katharina Willkomm von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Willkomm,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.,

die Einführung einer Impfpflicht wird nicht nur in der Bevölkerung kontrovers diskutiert, auch innerhalb der FDP-Fraktion gab es einen intensiven Austausch zu diesem sehr komplexen Thema. Dessen unterschiedliche Facetten – die Freiheitsrechte des Einzelnen, die medizinfachlichen Hintergründe der Masernimpfung und die Gesundheit der Bevölkerung – müssen sorgfältig bedacht und umfassend abgewogen werden.

Dies hat die FDP-Fraktion in vielen Sitzungen mit geladenen Experten getan. Im Ergebnis sehen wir Impfungen als geeignetes Mittel an, um Infektionskrankheiten flächendeckend zu bekämpfen. Ohne Impfungen, wäre ein zügiger Anstieg der Masernzahlen zu erwarten. Wie jede medizinische Behandlung ist natürlich auch eine Impfung nicht frei von Risiken. Im Verhältnis zu dem immensen Nutzen, den Impfungen für die Menschheit haben, erscheinen die selten auftreten Komplikationen, auch wenn diese mitunter gravierend sein können, hinnehmbar.

Die von der WHO vorgegebenen Impfquoten, die für einen flächendeckenden Krankheitsschutz notwendig sind, werden in Deutschland aber nicht erreicht. Insbesondere bei der Masernzweitimpfung von Kindern, hinkt Deutschland hinterher. Wir setzen uns daher für eine Steigerung der Impfquoten ein, damit Krankheiten wie Masern und Kinderlähmung endlich ausgerottet werden können.

Die Menschen sollen sich aber vorrangig freiwillig impfen lassen. Dazu setzten wir auf eine verstärkte Aufklärung, um sachlich über die Risiken des Impfens zu informieren. Ebenso fordern wir einen digitalen Impfpass, damit leichter an ausstehende Impfungen erinnert werden kann. Neben dem Bund müssen auch die Länder mehr Anstrengungen unternehmen, um Infektionskrankheiten unabhängig von Impfungen besser zu bekämpfen.

Sollten aber auf diese Weise die WHO-Impfquoten von Deutschland nicht in absehbarer erreicht werden, erachten wir eine Impfpflicht als geeignetes und gerechtfertigtes Mittel, um die Infektionssicherheit der Bevölkerung zu erhöhen.

Beste Grüße

Katharina Willkomm

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