Frage an Katharina Willkomm von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Willkomm,
Danke für Ihre Eingabe zum Thema Femizid in Deutschland.
Auf folgenden Punkt sind Sie leider nicht eingegangen: Weshalb ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention in keiner Form budgetiert?
mfG
Sehr geehrte Frau Dr. W.,
die Umsetzung einer Konvention erfolgt nicht gesammelt unter einer haushälterischen Kennziffer. Sie können im Haushaltsplan daher keinen Einzelpunkt "Istanbul-Konvention" finden. Ebenso gibt es beispielsweise auch keinen Einzelpunkt "Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie".
Vielmehr werden die zur Umsetzung der Konvention notwendigen Maßnahmen separat nach den jeweils zuständigen Ministerien aufgelistet. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass zum einen nicht alle Umsetzungen auch eine finanziellen Einschlag haben etwa bei Änderungen im Aufenthaltsrecht für ausländische Frauen, die Gewalt erfahren haben und folglich nicht im Haushaltplan auftauchen. Zum anderen können Maßnahmen aber auch in die Zuständigkeit der Länder fallen. Dann finden sich diese wiederum nur in Haushaltsplänen der Länder, nicht des Bundes.
Die FDP-Fraktion hat am 15. August 2019 eine Anfrage an die Bundesregierung zu den Fortschritten bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gestellt. Darin fragen wir explizit nach den finanziellen Anstrengungen, die die Bundesrepublik für Frauen unternimmt und weshalb es laut Finanzplanung bei bestimmten Punkten deutliche Kürzungen gegeben hat, z. B. beim Förderprogramm für Frauenhäuser.
Bislang hat die Bundesregierung ihre Antwort auf die Anfrage noch nicht veröffentlicht. Da ich die Antwort demnach auch nicht kenne, kann ich Ihnen dazu nichts Näheres sagen. Sobald die Antwort veröffentlicht ist, können Sie diese auf der Internetseite der FDP-Bundestagsfraktion unter fdpbt.de/fraktion/anfragen einsehen.
Beste Grüße
Katharina Willkomm