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Katharina Willkomm
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Frage von Thomas S. •

Frage an Katharina Willkomm von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Willkomm,

Herr Cordes weist in seiner am 16.Juni 2018 eingebrachten Fragstellung darauf, dass Ihre Partei bezogen auf die "Bamf Affäre" (in der von 578 falsch ausgestellten Asylbescheide ausgegangen wird,) einen Untersuchungsausschuss fordert. Herr Cordes setzt diese 578 Fälle in eine Relation zu 226.000 Hartz IV Bescheiden, die im gleichen Zeitraum zurückgenommen werden mussten sowie von Gerichten kassierten 46.000 Hartz IV Bescheiden.. Herr Cordes fragt Sie ob Sie und Ihre Partei sich auch für einen Untersuchungsausschuss verwenden wollen, der sich mit der Problematik fehlerhafter Hartz IV Bescheide beschäftigen soll?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katharina-kloke/question/2018-06-16/299529

Unter gleichem Link einsehbar antworten Sie Zitat:

"Sehr geehrter Herr Cordes,(...)

Wie Sie wahrscheinlich der Presse entnehmen konnten, haben wir bereits einen Antrag für einen Untersuchungsausschuss der Bamf-Affäre gestellt. Solange wir dafür im Plenum keine Mehrheit bekommen sind uns allerdings die Hände gebunden.(...)"

Ihre Antwort geht m.E. leider an der Fragestellung komplett vorbei, obwohl Herr Cordes m.E. leicht erkennbar nicht nach Ihrem Engagement bezogen auf die Bamf-Affäre, sondern bezogen auf fehlerhafte Hartz IV Bescheide gefragt hat

Frage 1:

Haben Sie die Frage von Herrn Cordes überhaupt gelesen?

Frage 2:

Wenn ja, wie erklären Sie den Umstand, dass Sie nicht auf seine Frage nach Ihrem eventuellen Engagement bzw. dem Willen dazu bezogen auf fehlerhafte Hartz IV Bescheide eingehen?

Frage 3:

Erkennen Sie in der benannten Problematik fehlerhafter Hartz IV Bescheide einen Handlungsbedarf für den Bundestag und ihre eigene politische Arbeit?

Frage 4:

Wenn ja, können Sie politische Lösungsansätze für diese Problematik anbieten?

Frage 5:

Werden Sie sich für einen Untersuchungsausschuss verwenden, der Ursachen für die benannte hohe Quote fehlerhafter fehlerhafte Hartz IV Bescheide nachgeht?

Viele Grüße T. S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

Die Problematik in der "BAMF-Affäre" lag vor allem darin, dass der Verdacht im Raum stand, es seien wider besseres (rechtliches) Wissen falsche Bescheide ausgestellt worden. Ähnliches steht hinsichtlich der Arbeit der Jobcenter aber gerade nicht im Raum. Daher werde ich mich in diesem Fall nicht für einen Untersuchungsausschuss aussprechen.

Es ist notwendig zu unterscheiden zwischen vorsätzlich falsch entschiedenen Fällen (wie im Fall des BAMF) und aufgrund von fehlenden Unterlagen oder fehlenden Informationen falsch erstellten Bescheiden. Denn oft werden ja SGB-II-Entscheidungen gerade aufgrund von fehlenden Informationen oder ungenauen Angaben falsch beschieden.

Bei dem Zahlenvergleich sollte man auch die Gesamtzahl aller ALG II-Bescheide berücksichtigen. Die BA argumentiert (in meinen Augen zu Recht) genauso: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2018-16-weniger-widersprueche-und-klagen-in-der-grundsicherung
Kurz: 2017 wurden nur 0,4 % aller ALG II-Bescheide gerichtlich angegriffen und die Mehrzahl der Klagen ist auch noch nicht einmal erfolgreich.

Auch einer Anfrage der Linken aus der 18. Legislaturperiode zufolge, lässt sich konkret nachlesen, dass von 120.807 Klagen gegen SGB-II-Bescheide, die im Jahr 2016 von Gerichten bearbeitet wurden, lediglich in 6.783 Fällen stattgegeben wurde.

Gleichwohl sind Rechtsvereinfachungen und Entbürokratisierung dringend geboten, um das ganze System für alle Beteiligten besser handhabbar zu machen. Dieses Thema steht "ganz oben" auf unserer Agenda. Herr Pascal Kober (MdB), der bei den Freien Demokraten federführend das Thema betreut, hat sich dazu auch bereits gegenüber der dpa geäußert und beispielhafte Vorschläge vorgestellt. Näheres können Sie hier sehen: http://www.faz.net/aktuell/eine-milliarde-euro-fuer-die-hartz-buerokratie-15610045.html

Denn je einfacher das System wird, desto weniger fehleranfällig wird es auch.

Beste Grüße
Katharina Willkomm

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