
(...) der Petitionsausschuss veröffentlicht keine weiteren Unterlagen aus dem Petitionsverfahren oder leitet sie an Dritte weiter. Der besonderen Vertrauensbeziehung zwischen dem Petenten und dem Parlament ist Rechnung zu tragen. Da es auch um sensible personenbezogene Daten geht, muss die Verfahrensherrschaft beim Petitionsausschuss liegen. (...)