Frage an Katarina Barley von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. iur. Barley,
kürzlich hat sich endlich auch der bekannte BGH- Richter (und Kommentator des Strafgesetzbuches) Prof. Dr. iur. Thomas FISCHER öffentlich für die Einführung des Wortprotokolls - und sogar der Videoaufzeichnung - in der Tatsacheninstanz
ausgesprochen (1).
Hierzu wüßte ich gern: Wie stehen Sie als Verfassungsrechtlerin -und als SPD- Spitzenfunktionärin - dazu?
Gibt es nachlesbare Vorschläge Ihrer Partei zur - meines Erachtens überfälligen- Änderung der Strafprozeßordnung, vielleicht auch der ZPO, in eine solche Richtung?
Falls nicht: Was spricht gegen solche Initiativen?
Gehe ich fehl in der Annahme, namhafte Rechtsanwender würden nach Aktivitäten der Legislative -im Interesse der Bürger wie des Ansehens der Justiz- regelrecht rufen?
Wem genau nützt denn noch der Verzicht auf die ausgezeichneten Möglichkeiten der Videodokumentationen (auch bei Psych. Begutachtungen im informierten Einverständnis der Probanden, vgl. Anfrage seitens des Vereins Anti-Korruption.Reformation 2014 e.V. vom 3.1.2015, Link 2) in Gerichtsverfahren?
Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige - sachkundige - Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schneider
Arbeitsgruppe Recht/ Psychiatriemissbrauch
1) Auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers SEYDEL bei Zeit online, h
1:15: 35 hier:
http://www.zeit.de/video/2015-10/4568815641001/bundesrichter-ich-bin-kein-wutbuerger
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78009--f448111.html#q448111
Sehr geehrte Frau Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung von Videoaufzeichnung bei Gerichtsverfahren. Das Bundesjustizministerium arbeitet zurzeit an einem Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung. Gegenstand der Beratungen sind u.a. auch Videodokumentationen, nachdem sich eine Expertenkommission für eine Prüfung ausgesprochen hat. Videoaufzeichnungen hätten den Vorteil, dass sie die Verhandlungen besser dokumentieren würden als Notizen. Von Nachteil wäre eine mögliche Befangenheit der Beteiligten.
Das Ministerium wird seinen Gesetzentwurf voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katarina Barley, MdB