Frage an Katarina Barley von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Barley,
Frau Däubler-Gmelin, Justizministerin a.D., ist 2014 öffentlich -bei Anne Will- dafür eingetreten, zur Vermeidung von juristischen Fehlurteilen mehr Gebrauch zu machen von der Videodokumentation polizeilicher Vernehmungen (1).
Der Jura- HS-Lehrer -und Richter am BGH- Mosbacher schlug Anfang v.J. vor, angesichts der Fehleranfälligkeit personaler Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Angeklagte), die Gefahr eines Fehlurteils schon jetzt (ohne Gesetzesänderungen) u.a. dadurch zu minimieren, daß die Polizei häufiger Videoaufzeichnungen von Vernehmungen erstellt (2).
Auf die ebenfalls heute bereits mögliche einverständliche Videografie von Untersuchungsgesprächen im Rahmen von psychologischen bzw. psychiatrischen Begutachtungen gingen beide Juristen noch nicht ein.
Mehrere Petitionen (z.B. 4-18-07-3100-011282, 4-1 8-07-31 00-01 7358)
mit dem Ziel, z.B. in die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnung einen gesetzlichen Anspruch (der von Begutachtungen Betroffenen auf Videodokumentation des Untersuchungs-Gesprächs) einzuführen, wurden 2015 abgewiesen unter Bezugnahme auf angeblich vorliegende Einlassungen der Regierung (3).
Meine Fragen:
1. Welche Ministerien gaben Ihres Wissens Stellungnahmen ab?
2. Wurden Humanwissenschaftler befragt?
3. Was spricht gegen eine Veröffentlichung der Reg.- Stellungnahme(n)
a) aus humanwissenschaftl.
b) aus rechtl. / "Verbraucher"-Schutz-Sicht?
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) min. 26:08 https://www.youtube.com/watch?v=Tmuomt7E6cE
2) MOSBACHER, A. : Das Ideal richterl. Wahrheitsfindung und die Betrübnisse des wirklichen Lebens. Richterliche Schuldfeststellung und die Gefahr des Fehlurteils, Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2015): 9: S. 82-91)
3) vgl. S. 2-3 in diesem Dokument: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2015_10_07_Hajo_%20Petitionsausschuss_Berlin_Deutscher_Bundestag.pdf
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu o.g. Petition. Im Petitionsverfahren wurde eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums eingeholt. Da Stellungnahmen der Bundesregierung grundsätzlich nicht veröffentlicht werden und der Petitionsausschuss nicht dazu verpflichtet ist, wurde auch die Stellungnahme des BMJV nicht veröffentlicht. Eine Befragung von Humanwissenschaftlern würde die Möglichkeiten des Petitionsausschusses übersteigen. In der Beschlussfassung hat der Petitionsausschuss ausführlich begründet, wieso er empfiehlt, dem Anliegen nicht zu entsprechen. Der Deutsche Bundestag hat die Petition einstimmig abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katarina Barley, MdB