Frage an Katarina Barley von Claus S. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Barley,
im Lande werden von öffentlichen Stellen (Kreistag, VG-Rat, usw) sogenannte Ehrenamtspreise (für ehrenamtliche Tätigkeiten) vergeben. Im Internet laß ich, dass Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Verbände usw. sich selbst vorschlagen können (Eigenvorschlag!). Man sagt im Volksmund "Eigenlob st....". Was halten Sie vom Eigenvorschlag?
Zweite Frage: Nach einer Ehrenamtspreisverleihung stellt sich z.B. heraus, dass der oder die Preisträger sich IM EHRENAMT z.B. als Plagiateure (Urheberrechtsverletztungen / Aufsätze, Fotos, Filme) betätigt (BEHÖRDLICH BESTÄTIGT) haben. Wären Sie für eine Aberkennung des Preises? Bitte um kurze Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Ohne die vielen ehrenamtlichen Aktiven wäre unser Land ein gutes Stück ärmer. Um dem Engagement, der Einsatzbereitschaft und dem uneigennütziges Wirken im Ehrenamt Rechnung zu tragen, vergeben viele Kommunen regelmäßig Ehrenamtspreise an Einzelpersonen, Vereinen und Initiativen.
Sehr viel ehrenamtliches Engagement findet im Stillen statt. Wenn Starke sich ohne große Öffentlichkeit für Schwächere einsetzen, kann dies die Kommune (leider) nicht immer erfassen. Dementsprechend finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn man sich selbst für einen Ehrenamtspreis vorschlägt.
Ihr kurz beschriebenes Beispiel muss sicherlich im Einzelfall bewertet werden. Eine pauschale Aberkennung eines Ehrenamtspreises kann ich so nicht beurteilen.
Für Rückfragen und andere Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Katarina Barley