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Katarina Barley
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Frage von Christoph N. •

Frage an Katarina Barley von Christoph N. bezüglich Recht

Seit geraumer Zeit scheint es bereits zum „guten Ton“ zu gehören, militärische Übungsflüge über bewohntem Gebiet zu absolvieren (ich selbst wohne im betroffenen PLZ-Gebiet 54293). Seit ich an meinen jetzigen Wohnort umgezogen bin, kann ich mich „an guten Tagen“ stündlich, mindestens jedoch alle zwei Stunden, über die Grüße aus Spangdahlem „freuen“ (und diese Taktung ist beileibe keine Seltenheit). Das Schönste daran jedoch ist, dass diese Flüge nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht stattfinden. Gestern beispielsweise, und auch dies ist bei Weitem kein Einzelfall, wurde bis ca. 23 Uhr Sightseeing aus der Luft betrieben. Mit erfreulicher Regelmäßigkeit bringen diese abend- und nächtlichen Liebesgrüße aus der Eifel mein 2-jähriges Kind dazu, nocheinmal gründlich über Sinn und Unsinn der Nachtruhe zu reflektieren. Dass dies dem, besonders bei kleinen Kindern wichtigen, Schlafrhytmus zuträglich ist, wage ich, aufgrund von diesbezüglichen Beobachtungen an mir selbst, zu bezweifeln.

Aber nun „Spaß“ beiseite.

Ich erachte die vom Fliegerhorst in Spangdahlem ausgehende Lärmbelästigung für die Region inzwischen als unzumutbar. Es kann doch nicht sein, dass selbst kleine Kinder regelmäßig von nächtlichem Fluglärm geweckt werden. Tagsüber ist es bereits nervig genug, spät abends und nachts jedoch unerträglich und unzumutbar. Von sinnvoll und gerechtfertigt ganz zu schweigen.

Nur zum Vergleich: Wir als „Bürger“ haben bspw. das Rasenmähen ab 20 Uhr zu unterlassen und ab 22 Uhr jegliche Tätigkeit, die zur Störung der Nachtruhe führen könnte. Dahingegen scheint es, auch nach vorgenannten Uhrzeiten, kein Problem zu sein, dass Militärflugzeuge für weitaus höhere Geräuschimmissionen sorgen.

Es wäre sehr zu begrüßen, wenn diese Flüge eingestellt oder stark eingeschränkt würden (z.B. 2 Tage/Woche bis max. 20 Uhr).

Ich möchte Sie daher bitten, in diesem Sinne tätig und Ihrem Bürgerauftag gerecht zu werden, indem Sie gegen vorbezeichneten Fluglärm vorgehen.

Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neisius,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Fluglärm in Trier. Anlässlich vermehrter Überflüge hatte ich mich bereits im November 2014 bei einer ähnlichen Angelegenheit in Baumholder eingesetzt. Seitdem lagen mir keine Beschwerden mehr vor.

Ich werde mich in den nächsten Tagen über die Ursache der Lärmbelästigung erkundigen und bei den entsprechenden Stellen deutlich machen, dass die von Ihnen beschriebenen Lärmemissionen in dem Ausmaße nicht hinnehmbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Katarina Barley

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