(...) Die Befürchtung von Gewalt und Ausschreitungen, ebenso wie die meist unumgänglichen Verkehrsbehinderungen sind allein aber kein Grund in das Recht auf Versammlungsfreiheit einzugreifen. Sie dürfen es auch nicht sein, schließlich würde man damit ausgerechnet friedliche Demonstranten treffen, die meist die große Mehrheit stellen. (...)
(...) Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehören dazu "diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindebewohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen". Der Bereich Freihandelsabkommen und TTIP wird vom Wissenschaftlichen Dienst nicht dazu gezählt. Zu beachten ist außerdem, dass die "kommunalen Parlamente", die Sie ansprechen, rechtlich gesehen keine Organe der Legislativen sind, sondern Verwaltungsorgane und damit Teile der Exekutiven sind. (...)
(...) Der entsprechende Entwurf zur sogenannten Infrastrukturabgabe des Verkehrsministeriums wird in diesen Wochen im Bundestag diskutiert. (...) Behinderte sollen von den Abgaben befreit werden. (...)
(...) Die Befürchtung, TTIP sei ein Abkommen, durch das der Markt die Politik bestimmen wird, ist falsch. Das Freihandelsabkommen dient dazu, den Markt in eine Richtung zu lenken von dem wir in Europa und Deutschland profitieren werden. Bitte vergessen Sie nicht, dass Deutschland eine Exportnation ist. (...)
(...) Das deutsche Handeln im Ukraine-Konflikt ergibt sich also nicht aufgrund von Druck aus den Vereinigten Staaten, sondern ist Teil der schwierigen, aber unbedingt notwendigen diplomatischen Bemühungen, die Deutschland – allen voran Bundesaußenminister Steinmeier – seit Beginn der Krise unternehmen. Diese Linie unterstützen auch ich und die SPD-Bundestagfraktion. (...)
(...) das Verteidigungsministerium stellt in Bezug auf die Personalstrukturmaßnahmen leider dar, dass sich die vom Versorgungsausgleich betroffenen Soldatinnen und Soldaten freiwillig in den Ruhestand versetzen lassen haben und dies somit eine andere Situation als bei den Berufssoldatinnen und -soldaten ist. Trotz dieser Argumentation setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiter dafür ein, dass die Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund des Reformbegleitgesetzes und des Personalanpassungsgesetzes ausgeschieden sind, in die aktuell geltende Versorgungsausgleichsregelung integriert werden. (...)