
(...) Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter – von der Rechtsprechung entwickelter – Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. (...)