Frage an Karl A. Lamers von Mewes B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,
seit mehreren Jahren arbeite ich als selbständiger Biotechnologe und unterstütze kleine und mittelständische Unternehmen. Insbesonders kleine Unternehmen können sich entsprechendes know-how häufig nicht in Vollanstellung leisten und müssten ohne die Möglichkeit Freiberufler zu konsultieren, vieles im Blindflug wagen. Auf Dauer sicher nicht das erfolgreichere Modell.
Ich leiste Abgaben, zahle Steuern, sorge für meine Altersversorgung.
Ich stelle keine Ansprüche an die Gemeinschaft.
Am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett vorstellen. Dieser wirkt sich auch auf mich aus.
Die Kriterien zur Definition von Scheinselbständigkeit des §611a, BGB erklären mich zum Scheinselbständigen.
Geschätzt mehr als 100.000 Selbständige befinden sich in vergleichbarer Lage.
Ist es gewollt, dass ein Steuervolumen von mehreren Mrd. Euro entfällt?
Das kleinen und mittleren Unternehmen am Standord Deutschland ein finanzierbarer Zugang zu know-how entzogen wird?
Ich bitte Sie, für die Nachbesserung des Gesetzesentwurfes einzutreten.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist wohl richtig.
Man muss nur aufpassen, das keine sinvollen Strukturen zerschlagen werden.
Hintergrundinformationen finden Sie hier
http://dbits.it/themen/scheinselbststaendigkeit-index.html
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Mewes Böttner
Sehr geehrter Herr Dr. Böttner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Februar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD die Zielsetzung verabredet, wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu treffen. Es ist unser gemeinsames Ziel, gute Arbeit für alle zu schaffen – sichere Arbeitsplätze, die angemessen bezahlt werden.
Für uns gehören Werkverträge zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnden gesetzlichen Regelungen, sondern auf Verstößen gegen vorhandene Gesetze. Diese müssen natürlich geahndet werden.
Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter – von der Rechtsprechung entwickelter – Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. Dafür sind die Instrumentarien vorhanden.
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze vorgelegt. Nach großer Kritik von Seiten der Wirtschaft wurde nun nachgebessert und ein überarbeiteter Entwurf präsentiert.
Innerhalb der Koalition aus CDU, CSU und SPD gibt es allerdings nach wie vor erhebliche Differenzen über die Ausgestaltung der Regelungen. Der Entwurf konnte deshalb bisher nicht in die Ressortabstimmung gegeben werden. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann sich das Bundeskabinett mit der Thematik befassen und das Vorhaben dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zuleiten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich bei den dann folgenden Beratungen eng an den Koalitionsvertrag halten. Wann genau ein entsprechendes Gesetzespaket im Deutschen Bundestag vorliegen wird, ist momentan noch nicht abzusehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB