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Frage von Wolf M. •

Frage an Kaja Steffens von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bei Umfragen sprechen sich stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die angeblich gegen ärztliches Standesrecht verstößt. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe anderer Personen in Anspruch zu nehmen, ist ein Recht der Selbstbestimmung jedes Menschen.

Werden Sie sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Frage, auch wenn sie mir in diesem Kurz-Statement-Format eher schwierig erscheint. In diesem sensiblen Thema gilt es für mich die Würde des Menschen als oberstes Prinzip zu setzen. Eine kommerzielle Sterbehilfe lehne ich strikt ab, mit dem Tod von Menschen darf kein Geschäft gemacht werden, das entspricht meiner Vorstellung von Menschenwürde. Um den letzten Weg umsorgt und schmerzfrei und in Begleitung gehen zu können, ist es dagegen richtig und wichtig die Hospiz-Versorgung auch in Hamburg zu stärken. Darüber hinaus bin ich in dieser Debatte bei dem Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) "Meiner Ansicht nach sollte der ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende ohne jeden Zweifel straffrei sein, wenn der Patient dies wünscht und der Arzt in einer Gewissensentscheidung zu dem Ergebnis kommt, dass er diesem Wunsch nachkommen will.“ Auch dies verstehe ich unter Würde des Menschen, auch so kann christliche Nächstenliebe nach meinem Verständnis aussehen.

Mit freundlichem Gruß,

Kaja Steffens