Frage von Juergen K. • 05.05.2008
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CDU
• 12.11.2008

(...) Letztere sind allerdings diejenigen, die für die Entscheidung des Senats zur endgültigen Schließung des Flughafens Tempelhof und die damit verbundenen Kosten aufkommen dürfen. Denn zusammen mit der Schließung hat sich der Berliner Senat zum Kauf der Liegenschaftsanteile des Bundes an Gelände und Gebäudes des Flughafen Tempelhofs verpflichtet, sowie das Angebot der Bundesregierung der Betriebskostenübernahme bis zur Eröffnung des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg-International ausgeschlagen. Alleine die Betriebskosten, die zukünftig alleine vom Berliner Steuerzahler zu tragen sind, belaufen sich nach Schätzungen der Bundesregierung auf monatlich rund 1 Million Euro. (...)

Frage von Karin O. • 25.03.2008
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CDU
• 12.11.2008

(...) Trotz Ihrer ergänzenden Informationen zu dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall, erscheint mir ein generelles, ausnahmsloses Verbot derzeit nicht möglich, da sowohl die Religions-, als auch die Berufsfreiheit als verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter berührt sind. Obwohl der Tierschutz auch als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass dies der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht. (...)

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