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Kai Wegner
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Frage von Bernd K. •

Frage an Kai Wegner von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Vielleicht können Sie mir bei der Entscheidungsfindung für mein zukünftiges Wahlverhalten behilflich sein, indem Sie mir Ihre Haltung zu den für mich gestern (6.5.2008) in der Presse recht überraschend auftauchenden Plänen einer erneuten Diätenerhöhung darlegen?

Wie verträgt sich diese geplante Erhöhung mit den Argumenten, die anläßlich einer vergleichbaren Angelegenheit (Rentenerhöhung zum 1.7.2008- ich habe mehrfach lesen dürfen, daß man die Kassen der Gemeinschaft nicht über Gebühr dürfe und wolle und wurde auf die ohnehin schon hohen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln belehrt) aufgeführt wurden?

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kullmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Diätenerhöhung.

Jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird in der Öffentlichkeit besonders kritisch gesehen. Dabei wird in den Medien häufig der Eindruck vermittelt, dass die Abgeordneten willkürlich ihre Diäten festlegen könnten. Im Gegensatz zu dieser weit verbreiteten Meinung steht jedoch die tatsächliche Regelung: In Paragraf 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich demnach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Besoldung der Beamten und Richter wurde in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser Änderungen der Richter- und Beamtenbesoldung hätte sich auch die Abgeordnetenentschädigung entsprechend erhöhen sollen. Die Entscheidung darüber trifft der Deutsche Bundestag. Ich hatte mich bereits im Vorfeld dieser Abstimmung in der Presse sehr kritisch zu der Erhöhung geäußert. Eine Erhöhung in dieser Größenordnung hätte ich unmöglich vermitteln können und war daher auch dagegen. Ich bin davon überzeugt, dass die Aussetzung der Diätenerhöhung die richtige Entscheidung war. Grundsätzlich halte ich jedoch die Kopplung der Diäten an diese genannten Bezugsgruppen für richtig und auch für sinnvoll. Denn nur so wird zum einen Transparenz bei den Diätenerhöhungen hergestellt und zum anderen willkürliche Erhöhungen verhindert.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, stehe ich Ihnen gerne für ein Gespräch in meinem Bürgerbüro in Spandau zur Verfügung. Melden Sie sich in meinem Bundestagsbüro unter der Telefonnummer (030) 227 77 610 an oder schicken Sie mir einfach eine entsprechende Email an Kai.Wegner@Bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Kai Wegner

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