Frage an Kai Wegner von Karin O. bezüglich Umwelt
Warum wird von politischer Seite noch immer bei Fragen nach dem Vorgehen der Politik im Fall Schächten mit religiös motivierten Gründen u. Gründen der Berufsfreiheit argumentiert, obwohl längst bekannt sein dürfte, daß keine Religion der Welt diese Tierquälerei gebietet s. folgender Link
http://schaechten-apg.org/page.php?66
Ebenso ist die Frage der Berufsfreiheit unberührt, nachdem bekannt wurde, daß der klagende Metzger gelogen hat..(er verkauft sehr wohl und gut Fleisch von betäubt geschächteten Tieren.
Sehr geehrte Frau Oehl,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zum Thema Schächten.
Trotz Ihrer ergänzenden Informationen zu dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall, erscheint mir ein generelles, ausnahmsloses Verbot derzeit nicht möglich, da sowohl die Religions-, als auch die Berufsfreiheit als verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter berührt sind. Obwohl der Tierschutz auch als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass dies der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Kai Wegner