
(...) Berlinerinnen und Berliner können für die Anwohnerparkzone des Wohnbereiches, in dem sie amtlich gemeldet sind, bei den jeweils zuständigen Bezirksämtern die Erteilung eines sogenannten Gästeparkausweises beantragen. Von der Erteilung einer Gästevignette sind Bewohner aus dem Postleitzahlenbereich 10000 bis 16999 (Länder Berlin und Brandenburg) ausgeschlossen. (...)