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Kai Wegner
CDU
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Frage von Dirk K. •

Frage an Kai Wegner von Dirk K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wegner!

Vielen Dank für Ihren Dienst und Einsatz!

Wenn ich recht informiert bin, soll Ende Juni 2012 der ESM ratifiziert werden.

Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken (u.a. Stichwort "Finanzhoheit").

1) Welche Bedenken haben Sie?
2) Werden Sie dem ESM zustimmen?

Alles Gute für Sie!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koeppe,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf verbreitete Bedenken gegenüber dem dauerhaften Europäischen Rettungsschirm (ESM) hinweisen und meine Einstellung gegenüber dem Vertragswerk erfragen.

Wie Sie richtig anmerken, wird der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2012 über die Einführung des dauerhaften Europäischen Rettungsschirms entscheiden. Durch den ESM werden Strukturen geschaffen, die die Handlungsfähigkeit Europas in der Krise erhöhen. Insbesondere kann einem akut in Not geratenen Mitgliedsland der Eurozone schnell und effektiv geholfen werden. Dieser Umstand beruhigt die Märkte, so dass die Gefahr einer verhängnisvollen Kettenreaktion gebannt ist. Gerade die Exportnation Deutschland hat ein existenzielles Interesse an einer vitalen Eurozone, weil rund die Hälfte unserer Exporte in andere EU-Länder geliefert wird.

Selbstverständlich werden der Deutsche Bundestag oder seine Gremien auch zukünftig bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn es die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Der Bundestag muss vor allem jeder neuen Hilfszusage für notleidende Euro-Staaten gesondert zustimmen. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen - also gewissermaßen Blankoschecks - ebenso unzulässig wären wie die Haftungsübernahme für die Entscheidungen anderer Staaten. Abgesehen davon gilt im ESM-Gouverneursrat das Einstimmigkeitsprinzip, so dass ohnehin nichts über Deutschlands Kopf hinweg entschieden werden kann.

Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass der ESM nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden darf. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europas ist neben dem ESM insbesondere der ebenfalls am 29. Juni 2012 vom Bundestag zu ratifizierende Fiskalvertrag. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten, die mit diesem Vertrag verpflichtend sein wird, ist eine weitere entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Denn eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich die Verunsicherung vieler Menschen durchaus nachvollziehen kann. Unstrittig sind in der Vergangenheit Fehler begangen worden. Nunmehr befinden sich mehrere Länder des Euro-Raumes in einer tiefen Krise. Ganz gleich, welchen Weg wir jetzt beschreiten: In allen Richtungen erwarten uns Unwägbarkeiten und Risiken. Nach reiflicher Überlegung komme ich zu dem Schluss, dass der von der Bundesregierung beschrittene Weg, unsere gemeinsame europäische Währung durch geeignete Reformen fortzuentwickeln und zu stabilisieren, im wohlverstandenen Eigeninteresse Deutschlands liegt. Deshalb werde ich am 29. Juni 2012 im Deutschen Bundestag dem ESM-Vertrag und dem Fiskalvertrag zustimmen.

Mit herzlichen Grüßen

Kai Wegner

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