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Kai Wegner
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Frage von Sven V. •

Frage an Kai Wegner von Sven V. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wegner,

könnten Sie mir erläutern, wie es dazu kommt, dass Kraftfahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern - hier insbesondere polnische und litauische Kennzeichen - hier in Berlin eine Parkvignette erhalten?

Der Anstieg ist meines Erachtens in letzter Zeit enorm angestiegen!

Zahlen diese Fahrzeughalter mit den "ausländischen" Nummernschildern hier eigentlich eine KFZ-Steuern?

Für Ihre Mühe bedanke ich mich hiermit schon im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Sven Vollmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vollmer,

vielen Dank für Ihr Nachricht vom 6. März 2013, mit der Sie sich nach den Modalitäten erkundigen, unter denen Autofahrer mit im Ausland gemeldeten PKW in Berlin Anwohnerparkausweise erhalten können. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage.

Berlinerinnen und Berliner können für die Anwohnerparkzone des Wohnbereiches, in dem sie amtlich gemeldet sind, bei den jeweils zuständigen Bezirksämtern die Erteilung eines sogenannten Gästeparkausweises beantragen. Von der Erteilung einer Gästevignette sind Bewohner aus dem Postleitzahlenbereich 10000 bis 16999 (Länder Berlin und Brandenburg) ausgeschlossen.

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird der Gästeparkausweis Deutschen aus den übrigen vierzehn Bundesländern sowie Gästen aus dem Ausland für einen Zeitraum von höchstenfalls vier Wochen ausgestellt. Für diese Leistung hat der Antragsteller eine Gebühr an das zuständige Bezirksamt zu entrichten. Da sich die Inhaber von Gästevignetten nur gastweise in Berlin aufhalten, bleiben sie und ihre PKW an ihrem Wohnort gemeldet, so dass auch dort die KFZ-Steuer anfällt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe ansonsten

mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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