Sehr geehrte Frau Hamburg, wird es in Niedersachsen, genauso wie in Hamburg bereits geschehen, eine Erhöhung der Betreuungstage für BeamtInnen geben?
Zum Hintergrund: Mein Mann ist Lehrer in Niedersachsen und ist dementsprechend mit unseren Kindern privat versichert. Ich selbst bin berufstätig und gesetzlich versichert. Kinderkrankengeld bekommt mein Mann nicht, da er allimentiert wird. Ihm stehen laut Niedersächsischer Sonderurlaubsverordnung 5 Tage pro Kind pro Kalenderjahr zu. Nur in "besonderen Einzelfällen", die nicht näher definiert werden, kann auf 12 Tage pro Kind erweitert werden. Bei mir entfällt der Anspruch auf Kinderkranktage komplett, weil die Kinder privat versichert sind. Für eine Familie mit zwei kleinen Kindern ein nahezu unmögliches Unterfangen. Ich verstehe dieses Gesetzeslücke nicht, warum in solchen Konstellationen nicht auch der gesetzlich versicherte Elternteil Anspruch auf Kinderkranktage hat oder zumindest die Anzahl der verfügbaren Betreuungstage für Lehrkräfte verlässlich angehoben wird. In Hamburg sind es 15 pro Kind. Es gibt doch sicherlich noch mehr Paare in der gleichen Situation. MfG Melanie S.