Frage von Melanie S. •

Sehr geehrte Frau Hamburg, wird es in Niedersachsen, genauso wie in Hamburg bereits geschehen, eine Erhöhung der Betreuungstage für BeamtInnen geben?

Zum Hintergrund: Mein Mann ist Lehrer in Niedersachsen und ist dementsprechend mit unseren Kindern privat versichert. Ich selbst bin berufstätig und gesetzlich versichert. Kinderkrankengeld bekommt mein Mann nicht, da er allimentiert wird. Ihm stehen laut Niedersächsischer Sonderurlaubsverordnung 5 Tage pro Kind pro Kalenderjahr zu. Nur in "besonderen Einzelfällen", die nicht näher definiert werden, kann auf 12 Tage pro Kind erweitert werden. Bei mir entfällt der Anspruch auf Kinderkranktage komplett, weil die Kinder privat versichert sind. Für eine Familie mit zwei kleinen Kindern ein nahezu unmögliches Unterfangen. Ich verstehe dieses Gesetzeslücke nicht, warum in solchen Konstellationen nicht auch der gesetzlich versicherte Elternteil Anspruch auf Kinderkranktage hat oder zumindest die Anzahl der verfügbaren Betreuungstage für Lehrkräfte verlässlich angehoben wird. In Hamburg sind es 15 pro Kind. Es gibt doch sicherlich noch mehr Paare in der gleichen Situation. MfG Melanie S.

Portrait von Julia Willie Hamburg
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse.

Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.

Für Anliegen, die die Arbeit des Kultusministeriums betreffen – wie z. B. persönliche Fragen von Lehrkräften zu Gehalt, Arbeitsbedingungen oder anderen Themen – möchten wir Sie bitten, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden. Hierfür sind in der Regel die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) die richtige Anlaufstelle.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen 

Das Team Hamburg

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