Warum fordert LEA doppelte Zahlungen für Einbürgerungen?
Sehr geehrte Frau Schneider,
nach dem 27.6. tritt das neue modernisierte StAG in Kraft. Meine Familie und ich haben schon vor zwei Jahren eine Einbürgerungszusicherung erhalten, wollten aber unsere bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Bald wird das möglich sein. Allerdings wundert mich das Verhalten des Landesamtes für Einwanderung (LEA) im Hinblick auf die Priorisierung der Vorgänge bei fast erteilten Einbürgerungen. Zum einen hat das LEA mich immer noch nicht bezüglich der weiteren Schritte kontaktiert. Zum anderen müsste, laut dem FAQ auf der Webseite des LEA, um unseren Vorgang zu priorisieren, ein erneuter Antrag gestellt und erneut 255 Euro bezahlt werden. Das ist absolut inakzeptabel. Ich hörte, die Fraktion der Grünen habe sich bereit erklärt, diese Ungerechtigkeit zu prüfen. Können Sie mich bitte darüber informieren, welche Schritte unternommen werden?
Danke!
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir befürworten die neue digitale Antragstellung, setzen uns allerdings weiterhin dafür ein, dass auch die älteren Anträge schnell bearbeitet werden. Dazu hätte es im Vorfeld eines Konzeptes bedarft, das aber leider vom Senat nicht erarbeitet wurde. Darauf haben wir bereits frühzeitig hingewiesen.
Um die Ungerechtigkeit der doppelt anfallenden Gebühren für neu eingereichte digitale Anträge anzugehen, haben wir einen parlamentarischen Antrag gestellt, dass der Senat einen digitalen Antrag von der Gebühr befreien möge, wenn dieser lediglich eine Neueinreichung eines bereits gestellten analogen Antrags ist: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1523.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Julia Schneider