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Julia Schneider
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Frage von Benjamin K. •

Wann wird Rauchen auf Spielplätzen verboten?

Sehr geehrte Frau Schneider,

leider muss ich immer wieder weggeworfene Zigarettenstummel und kaputte Glasflaschen auf Spielplätzen in unserer Umgebung finden. In Mitte beispielsweise gibt es bereits ein Rauchverbot auf Spielplätzen, aber nicht in Pankow. Wann wird endlich ein Rauch- und Alkoholverbot für Spielplätze ausgesprochen (aktuell ist es ja noch nicht mal verboten) und durchgesetzt?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage, die auch mir als Nichtraucherin und engagierte Kiez Clean-Up-erin wichtig ist!

Die Regelungen zur Nutzung von Spielplätzen in Pankow sind in den Regelungen zur Nutzung von Grünanlagen festgelegt. Diesen zufolge ist das Rauchen und der Alkoholkonsum auf Spielplätzen nicht erlaubt, da beides nicht der besonderen Natur und Zweckbestimmung von Kinderspielplätzen entspricht. Gemäß § 6 Absatz 1 GrünanlG  dürfen die Anlagen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt.

Nach dem Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) sind Spielplätze Flächen zum Spielen für Kinder, an denen Kinder ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten entwickeln können und soziales Verhalten gefördert wird. Alle Tätigkeiten von Jugendlichen oder Erwachsenen auf den gemäß Grünanlagengesetz als öffentliche Kinderspielplätze gewidmeten Flächen haben im Zusammenhang mit dieser Zweckbestimmung zu stehen, damit kein Widerspruch zu der Regelung von § 6 Absatz 1 GrünanlG entsteht. Um dies zu konkretisieren, hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Pankow am 27.08.2019 einen Antrag mit dem Titel "Alkohol- und Rauchverbot auf Pankower Spielplätzen einführen!" eingebracht. Da die anderen Fraktionen diesen Antrag nicht unterstützt haben, wurde er zurückgezogen.

Bereits jetzt wäre es möglich, das Rauchen oder den Alkoholkonsum als Ordnungswidrigkeit einzustufen und zu ahnden. Ein konkretisierender Bezirksamtsbeschluss auf Grundlage von § 6 Absatz 4 GrünanlG wäre zur Ahndung dieses Ordnungswidrigkeits-Tatbestand noch eindeutiger. Deswegen unterstütze ich dies.

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