Frage an Jürgen Walter von Tilman K. bezüglich Staat und Verwaltung
Ihre Antwort an >Herrn Jäger v. 09.09.2013
In Ihrer Antwort an Herrn Jäger empfehlen Sie diesem, sich mit detaillierten Fragen (zu § 37 Landeswaldgesetz - "2m-Regel") direkt an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: www.mlr.baden-wuerttemberg.de zu wenden.
Ich frage Sie
Warum soll man sich in der v.g. Angelegenheit an das Fachministerium wenden, wo es doch gar nicht der Gesetzgeber, also weder für die Installation der "2m-Regel" noch für deren Beibehaltung zuständig geschweige denn verantwortlich ist?
Warum verweisen Sie auf das Ministerium (Exekutive), wo doch Sie als Mitglied der Legislative originär für die Installation von Gesetzen und dafür zuständig sind, zu prüfen, ob Gesetze oder einzelne Gesetzeselemente beibehalten oder zu verwerfen sind?
Die staatspolitische Grundsätzlicheit der Fragen mag, um meinen Hintergrund hierfür zu erläutern, darin beruhen, daß ich aus einer "politischen Familie" komme. Aufgrund desen wurde mir der Unterschied der verschiedenen grundlegenden staatlichen Elemente (Parlamente, Minister, Bundespräsident, Bundeskanzler) aus täglichen Gesprächen der Erwachsenen zugetragen. bevor ich überhaupt in die Schule kam. Daher reagiere ich etwas empfindlich, wenn ich den Eindruck habe, daß derlei auf den Kopf gestellt wird.
Nichts für ungut
Tilman Kluge