Frage an Jürgen Walter von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Walter,
entschuldigen Sie bitte, daß ich, der ich Ihre Partei bei der letzten Landtagswahl gewählt habe Ihr Verhältnis zu unserem Rechtsstaat und zu Ihrem Demokratieverständnis doch von Ihnen persönlich beantwortet haben möchte.
In der Anwort an H. H. sagen Sie, daß es einen allg. Anspruch auf die Befahrung von schmalen Wegen nicht geben kann. Warum nicht? Das Bundesgesetz formuliert doch zunächst genau diesen Anspruch, der nur aus wichtigem Grund eingeschränkt werden kann. Können Sie mir bitte Ihre Auffassung von Recht darlegen, wenn Sie ohne belastbare Statistiken Bundesrecht einschränken? Wo ist die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Bzw. was sind die wichtigen Gründe?
Des weiteren führen Sie die Entnahme von geschützten Pflanzen als Vergleich zum Mountainbiken an. Ist denn die Entnahme geschützer Pflanzen im Bundesrecht erlaubt, daß ein Vergleich zuträfe?
Ein weiterer Vergleich sind die Kletterfelsen. Hier gibt es doch im Bundesrecht zutreffende Gründe für Einschränkungen. Allerdings treffen diese Einschränkungen alle Besucher (auch wenn dies im vorliegenden Fall wohl nur Kletterer sein können). Bei der 2m Regel schränken Sie den Zugang jedoch einseitig für eine Gruppe ein, die nach meiner Beobachtung sogar die größte ist. Ist das Ihr Verständnis von Demokratie?
Mit einem Pilotprojekt wollen Sie gegenseitige Störungen verringern und das Unfallrisiko minimieren. Wie bitte soll dies beurteilt werden, wenn jetzt schon keine belastbaren Zahlen vorliegen? Mich würde Ihre persönliche Meinung interessieren, nicht der Hinweis auf eine Behörde. Es geht mir um Ihr Rechts- und Demokratieverständis!
Mit freundlichen Grüßen
Tim Trabandt