Frage an Jürgen Walter von Peter F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Walter,
wie stehen Sie zu der Problematik der GEZ?
Wie sehen Sie insbesondere die enormen datenschutzrechtlichen Probleme, die die gängige Praxis der GEZ im Hinblick auf den unkontrollierten, gebührenfinanzierten Adressenzukauf aufwirft?
Warum werden durch die Meldeämter Adressen an diese nicht gemeinnützige Organisation weitergeleitet? Warum werden trotzdem Adressen zugekauft?
Ist die momentane Praxis der Gebühreneinziehung Ihrer Meinung nach heute noch sinnvoll? Welche Alternativen würden Sie vorschlagen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Frommherz
Sehr geehrter Herr Frommherz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Datenschutz bei der GEZ.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Rundfunkteilnehmern zum Zwecke der Rundfunkgebühreneinzugs wird durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (konkret: §§ 3 und 4 RGebStV) erlaubt. Darüber hinaus darf die GEZ nach § 8 Abs. 4 RGebStV Adressen anmieten zum Zweck der Feststellung, ob jemand Rundfunkteilnehmer ist.
Die GEZ darf dabei die Rundfunkteilnehmerdaten ausschliesslich zum Zweck des Rundfunkgebühreneinzugs verarbeiten, d.h. sie darf die Adressen mit den Gebührenzahlern vergleichen und so etwaige Schwarzhörer- bzw. Schwarzseher herausfiltern.
Ich persönlich und meine Fraktion haben bei der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zum 1.4.2005, mit dem die datenrechtlichen Befugnisse der GEZ erweitert wurden, insbesondere die Tatsache kritisiert, dass eine wirksame Datenschutzkontrolle fehlt, u.a. auch was den Adressenzukauf betrifft. Die GEZ behauptet zwar, sie handele nicht mit Adressdaten, kontrollieren lässt sich ihr Umgang mit den über 40 Millionen personenbezogenen Datensätzen kaum, die bei der Gebühreneinzugszentrale vorhanden sind.
Die GEZ ist verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte zu den Rundfunkteilnehmerdaten des Antragstellers zu erteilen. Die Adresse der betrieblichen Datenschutzbeauftragten der GEZ lautet:
Kerstin Arens
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Tel. 0221-50612632
Daneben haben die öffentlichen Rundfunkanstalten unabhängige Datenschutzbeauftragte, an die man sich wegen datenschutzrechtlichern Fragen oder mit Problemen im Zusammenhang mit einem Rundfunkteilnehmerverhältnis wenden kann. Hier die Adresse des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz des Südwestfunks:
Prof. Dr. Armin Herb
Neckarstr. 20
70180 Stuttgart
Tel. 0711- 929-0
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit schönen Grüßen
Jürgen Walter