Frage an Jürgen Walter von Cornelius B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Walter,
in einer kleinen Anfrage im Jahr 2006 erkundigten Sie sich, auf welcher gesetzlichen Grundlage bislang in Baden-Württemberg die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken geschieht (LT-Drs. 14/570). Damals wurde auf die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen im Weiterbildungsförderungsgesetz verwiesen.
Da andere Bundesländer, wie z.B. Hessen, inzwischen ein Bibliotheksgesetz haben, ist meine Frage nun:
Wie stehen Sie zu dem Thema Bibliotheksgesetz für die Bildungslandschaft von Baden-Württemberg und würden Sie solch ein Gesetz unterstützen?
Schöne Grüße aus Stuttgart
Cornelius Bauknecht
Öffentliche Bibliotheken dürfen angesichts der Diskussionen um kulturelle Bildung, Medienkompetenz v.a. junger Bürger und PISA-Studien längst nicht nur freiwillige Aufgaben der Länder sein, sondern müssen zur Pflicht werden. Wir sind für ein Bibliotheksgesetz und werden uns dafür einsetzen.
Bloß: Wir wird ein solcher Anspruch ausgestaltet werden? Ein Bibliotheksgesetz kann wie in anderen Bundesländern den Aufgabenkatalog für öffentliche Bibliotheken definieren. Darin muss festgelegt werden, wie ein Bibliotheksbestand beschaffen sein muss, wie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Medien und kultureller Aufarbeitung berücksichtigt werden, wie die finanzielle Ausstattung geschaffen, wie eine Vernetzung mit anderen Bildungsträgern organsiert wird und wie die Nutzung ausgestaltet wird.
Gruß
Jürgen Walter