Wie stehen Sie zu der Forderung, dass Deutschland als Beobachter an dem ersten Treffen der Vertragsstaaten teilnimmt?
Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Bislang fehlt Deutschland bei diesem historischen Abkommen. Der Vertrag entfaltet bereits Wirkung im Hinblick auf die Debatte über Abrüstung. Er ist ein wichtiger Impuls für die Ächtung von Atomwaffen, die notwendig ist, um sie komplett abzuschaffen. Das erste Treffen der Vertragsstaaten des AVV findet vom 22.-24. März 2022 in Wien statt.
Weitere Informationen zur Staatenkonferenz: https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-09-01_MSP.pdf
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Mit der Verabschiedung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags ist den beteiligten Staaten und der unterstützenden Zivilgesellschaft ein abrüstungspolitischer Meilenstein gelungen. Nicht umsonst wurden sie noch im selben Jahr mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Seitdem der Vertrag im Januar dieses Jahres nun in Kraft getreten ist, ist es de facto verboten, Atomwaffen einzusetzen, sie herzustellen oder mit ihnen zu drohen.
Als Grüne Bundestagsfraktion unterstützen wir diese neue völkerrechtliche Norm ausdrücklich und fordern, dass die Bundesregierung hier die Voraussetzungen schafft, um dem Vertrag beitreten zu können. Dazu müssen auch die verbliebenen US-Atomwaffen von deutschem Boden entfernt und nukleare Teilhabe beendet werden. Dazu haben wir im Januar dieses Jahres einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den Sie hier nachlesen können: https://dserver.bundestag.de/btd/19/258/1925811.pdf.
Angesichts schwindender abrüstungspolitischer Verträge wird es entscheidend sein, das Verhältnis zwischen Verbotsvertrag und Atomwaffensperrvertrag konstruktiv auszugestalten. Auch deswegen darf die Bundesregierung den Verbotsvertrag nicht länger ignorieren oder als Gefahr für den Sperrvertrag darstellen.
Bis dahin unterstützen wir als Grüne Fraktion die Forderung, dass Deutschland bei der kommenden Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages wenigstens einen Beobachterstatus einnimmt.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben!
Mit besten Grüßen
Team Trittin