wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrter Herr Trittin,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Sehr geehrter Herr R.,
es handelt sich hier um eine klassische Grundrechtsabwägung. Das Bundesverfassungsgericht kommentierte eine Verfassungsbeschwerde zur Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen wie folgt:
“Trotz der Irreversibilität der Impfung werden den Betroffenen damit [...] keine derart hohen Gesundheitsrisiken auferlegt, dass sie im Rahmen einer Folgenabwägung deutlich die Risiken, die für vulnerable Personen entstehen, überwiegen. Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffes induzierte Immunantwort hinausgehen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand sehr selten” (1 BvR 2649/21).
Die Schutzpflicht des Staates gegenüber vulnerablen Gruppen überwiegt die körperliche Unversehrtheit der von der Impfpflicht betroffenen, da die Risiken evident sehr klein sind. Die Umsetzung erfolgt zudem nicht durch Zwang, die Vorstellung, irgendjemand werde gegen seinen Willen zur Impfung geschleppt und zwangsgeimpft, ist absurd und entspricht nicht der Realität. Deshalb halte ich die generelle Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz für gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin