Wie ist Ihre Haltung zu Tierrechten in der Nutztierindustrie?
Anbindehaltung, Kastenstände, Kälberiglus, Fehlbetäubungen bei Akkordschlachtungen, Schreddern von Küken...
Sehr geehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Für uns ist ganz klar: Tiere sind fühlende Lebewesen und brauchen Schutz. Wir wollen ihnen ein würdevolles, gutes und gesundes Leben frei von Schmerzen, Angst und Stress ermöglichen - deshalb werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Tierhaltung verbessern.
Tiere brauchen mehr Platz, Auslauf im Freien und Beschäftigung – das wollen wir artspezifisch verbindlich regeln und uns auch auf EU-Ebene für eine deutliche Anhebung der Tierschutzstandards einsetzen. Damit Tierschutz wirtschaftlich machbar ist, wollen wir die Landwirt*innen unterstützen: durch eine Umbauförderung, die durch einen Tierschutz-Cent auf tierische Produkte finanziert wird, durch faire Preise und durch eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für tierische Produkte. Die Tierhaltung soll so an die Fläche und an Obergrenzen pro Stall gebunden werden, dass eine umwelt- und tiergerechte Bewirtschaftung gewährleistet ist. Den tiergerechten und brandsicheren Umbau von Ställen werden wir zum Standard machen, an den sich alle halten müssen. Das werden wir ebenso gezielt fördern wie die Weidetierhaltung, die ökologisch wertvolles Grünland erhält und sinnvoll nutzt. Ställe, in denen Tiere nicht zumindest entsprechend der EU-Ökoverordnung gehalten werden können, sollen nicht mehr gebaut werden.
Amputationen, Eingriffe ohne Betäubung und qualvolle Betäubungsmethoden sowie Käfig- und Anbindehaltung wollen wir beenden. Den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden wir deutlich senken. Um diese Medikamente gezielt einzusetzen und Resistenzen zu vermeiden, sollen vorrangig kranke Einzeltiere behandelt werden. Reserveantibiotika sollen der Humanmedizin vorbehalten werden. Um Lebendtiertransporte zu vermeiden, ziehen wir die regionale und mobile Schlachtung dem Schlachten im zentralen Schlachthof vor und werden diese fördern. Wir wollen Tiertransporte auf vier Stunden begrenzen und besser kontrollieren, Lebendtiertransporte in Drittstaaten außerhalb der EU sollen ganz verboten werden.
Des Weiteren wollen wir auch wirkungsvolle Sanktionen bei Tierschutzvergehen im Tierschutz- und Strafrecht verankern und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen auf einen effektiven Vollzug hinwirken. Dafür werden wir ein umfassendes Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen. Die anerkannten Tierschutzorganisationen und ein*e unabhängige*r Bundestierschutzbeauftragte*r sollen Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte wahrnehmen und Rechtsverstöße beanstanden können.
Viele Grüße
Team Trittin