Was halten Sie von der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, das Lebensrechtungeborener Kinder zu schützen. Was werden Sie dafür tun, dass dies auch künftig so bleibt?
Guten Tag Franz K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Grüne setzen wir uns aktiv für die Selbstbestimmung von Frauen ein – das schließt auch das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche mit ein. In diesem Sinne werden wir in den kommenden Jahren die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen sichtbar und deutlich stärken. Das bedeutet auch Schwangerschaftsabbrüche als Teil einer notwendigen Gesundheitsversorgung anzuerkennen und die Versorgungssicherheit der Frauen zu gewährleisten. Mit der Abschaffung von § 219a StGB werden wir in diesem Rahmen auch mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen und die Informationsfreiheit für Frauen vergrößern. Den Zugang zu Beratung werden wir vereinfachen, indem die Online-Beratung verstetigt wird.
Weiterhin soll eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft prüfen.
Mit besten Grüßen
Team Trittin